Beschreibung
Der Konsul im Minerva Orden hat die Befugnis, neue Mitglieder aufzunehmen. Dafür reicht er die entsprechenden Daten im Hauptsitz ein und erhält gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr die jeweiligen Aufnahmeurkunden und Unterlagen zugesandt. Er selbst bestimmt die Aufnahmegebühr, die das neue Mitglied zahlen soll und verwendet Überschüsse für seine konsularische Arbeit. Er geniesst das vollste Vertrauen und ist angehalten nur solche aufzunehmen, die sich dem Geiste des Ordens verschreiben.
Da der Titel „Konsul“ geschützt ist und heute für verwaltende Kräfte im diplomatischen Dienst verwendet wird, muß sich der Konsul stets mit dem Zusatz „des Minerva Ordens“ ausweisen. Eine Nennung als „Konsul Peter Meyer“ kann zu, auch möglichwerweise strafrechtlich relevanten Verwechslungen mit einem offiziellen Konsul eines Landes führen. Als „Peter Meyer, Konsul des Minerva Ordens“ ist die Form einwandfrei.